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Thema "Aktive und passive Sterbehilfe - moralisch und ethisch vertretbar?"

Erstellt am 1.7.2010, 15:25 Uhr von John Boy Antworten
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Foto von John Boy

John Boy

Re: Aktive und passive Sterbehilfe - moralisch und... [John Boy]

Geschrieben am 1.7.2010, 15:25 Uhr Geändert am:1.7.2010, 15:25 Uhr
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Als Aktive Sterbehilfe bezeichnet man das gezielte, aktive Herbeiführen des Todes. Passive Sterbehilfe hingegen bedeutet: Unterlassen oder Abbrechen lebensverlängernder Maßnahmen.

Bis vor kurzen war dies in Deutschland verboten und somit strafbar.

Unter welchen Umständen muss also ein Arzt einen Menschen nicht mehr am Leben erhalten?

Die Richter am Bundesgerichtshof (BGH) haben mit ihrem Grundsatzurteil 25. Juni 2010 einen Schritt hin zu dieser Klärung getan. Sie haben einen Rechtsanwalt vom Vorwurf der aktiven Sterbehilfe und des versuchten Totschlags freigesprochen. Ihm wurde vorgeworfen er mache sich zum "Herrn über Leben und Tod", weil er den Tod einer unheilbar kranken Patientin ermöglichte.

Der BGH hat damit entschieden, dass es nicht strafbar ist, eine lebenserhaltende Behandlung aktiv abzubrechen - wenn der Patient es wünscht (bspw. durch eine Patientenverfügung).

Wie ist eure Haltung zu dieser Problematik?

Ist aktive oder passive Sterbehilfe für euch persönlich moralisch und ethisch vertretbar?
gestrichen

Re: Aktive und passive Sterbehilfe - moralisch und... []

Geschrieben am 1.7.2010, 15:35 Uhr zitieren Regelverstoß melden

Meines Erachtens macht sich auch der zum Herrn über Leben und Tod, der mit allen Mitteln für das Leben kämpft - gerade dann, wenn der Patient es nicht wünscht und der Kampf, medizinisch betrachtet, völlig aussichtslos ist. In dieser Lage das Sterben zuzulassen, bedeutet nicht, das Selbstbestimmungsrecht absolut zu setzen; das Urteil ist kein Schritt hin zur Erlaubnis der aktiven Sterbehilfe. Es bedeute vielmehr Respekt vor dem Leben, dessen letzte Phase das Sterben ist.
Foto von Ungarische Salami

Ungarisch...

Re: Aktive und passive Sterbehilfe - moralisch und... [Ungaris...]

Geschrieben am 5.7.2010, 15:54 Uhr zitieren Regelverstoß melden

Gerade in solchen Fällen sollte die Patientenverfügung bindend sein, denn schließlich hat es der Mensch selbst festgelegt, wie mit ihm verfahren werden soll, im Falle, dass er es nicht mehr aktiv zum Ausdruck bringen kann. Ich würde auch nicht wollen, dass mein Körper noch jahrelang mit Maschinen am Leben gehalten wird, nur, damit meine Verwandten meine charakterlose Hülle bemitleiden können. Dann lieber mit 180 km/h um den Baum wickeln und aus die Maus.
gestrichen

Re: Aktive und passive Sterbehilfe - moralisch und... []

Geschrieben am 7.7.2010, 16:51 Uhr zitieren Regelverstoß melden

Ich musste vor Jahren darüber entscheiden ob die Maschinen die meine Mutter am Leben hielten abgeschaltet werden sollten.

Eine so schwere Entscheidung möchte ich in meinem ganzen Leben niemals wieder treffen müssen, von daher hab ich alle mir nahestehenden Menschen genötigt eine Patientenverfügung zu erstellen.
gestrichen

Re: Aktive und passive Sterbehilfe - moralisch und... []

Geschrieben am 9.7.2010, 16:26 Uhr Geändert am:9.7.2010, 17:37 Uhr
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Eine so schwere Entscheidung möchte ich in meinem ganzen Leben niemalswieder treffen müssen, von daher hab ich alle mir nahestehendenMenschen genötigt eine Patientenverfügung zu erstellen.

Ja ich möchte so eine entscheidung auch nicht treffen müssen. Ich finde es
sehr schwer eine Entscheidung von Leben oder Tod, hinter dem rücken
des Kranken treffen zu müssen v.d.h ist eine Patientenverfügung wirklich
eine gute Sache. Doch sollten wir die Natur zumindest über leben und sterben selbst
entscheiden lassen.
Foto von Sibille Neuhs

Sibille...

Re: Aktive und passive Sterbehilfe - moralisch und... [Sibille...]

Geschrieben am 25.7.2010, 19:26 Uhr zitieren Regelverstoß melden

Ja, absolut.
Wenn ich da an mich denke und wäre nur eine Last für meine Mitmenschen, ohne Aussicht auf Besserung, würde ich lieber sterben wollen, denn an Maschinen, ohne Lebensqualität? Nein danke. Ich habe eine Patientenverfügung.
Früher starben die Leute auch, als es die modernen Maschinen noch nicht gab.
Jedes Tier erlöst man, warum kann man nicht so gnädig mit Menschen sein?
Foto von Uwe Pleis

Uwe Pleis

Re: Aktive und passive Sterbehilfe - moralisch und... [Uwe Pleis]

Geschrieben am 25.7.2010, 22:44 Uhr zitieren Regelverstoß melden

Auch mir erging es wie enja.

Als mir der Arzt sagte, das aus medizinischer Sicht, mein Vater aus seinem Koma nie mehr erwachen würde, habe ich entschieden, das anzuordnen, das mein Vater schon längere Zeit vorher mit mir besprochen hatte: "Ich will nicht an Maschinen hängen und so dahinvegetieren ohne aussicht auf Heilung oder nur noch im Koma liegen. Ich habe mein Leben gelebt und will "IN WÜRDE STERBEN".
Er hatte Bauchspeicheldrüsenkrebs; wurde operiert; war danach jahrelang Diabetiker und musste Insulin spritzen. Dann kam der Krebs wieder und mein Vater verfiel immer mehr, bis er ins Krankenhaus musste und dort nach dem vernichtenden Urteil (Metastasen im ganzen Körper) ins Koma fiel.
Es fiel mir sehr schwer, dem Arzt die Aweisung zu geben : Wenn aus medizinischer Sicht keine Chance besteht aus dem Koma zu erwachen, soll er die Lebensrettenden/Lebensverlängernden Maßnahmen beenden. Der Arzt musste damals noch eine zweite Ärztliche Meinung einholen, die seine Diagnose bestätigte. Ich gab dem Arzt dann meine Anweisug : "ABSCHALTEN". Ich liebte meinen Vater !! Und aus dieser Liebe heraus konnte ich diese Entscheidung treffen und seinen Wunsch nach einem würdigen Tod ohne dahinsiechen erfüllen. Dazu kam, das meine Mutter von dem allem auf Wunsch meines Vaters in dem obengenannten Gespräch nichts davon wissen sollte. Auch diesen Wunsch meines Vaters respektierte ich. Sie hat es bis zu Ihrem Tod (Sie schlief einfach vor dem TV ganz friedlich ein) nie erfahren.
Es ist ein Ereigniss im Leben, das man nie vergessen kann.
Danach habe ich mich bei einem Notar erkundigt, wie ich für mich selbst so vorsorge treffen kann, das niemand anderer eine so schwereentscheidung für mich treffen muß.
Er arbeitete mit mir eine Patientenverfürgung aus, die dem Arzt in einer solchen Situation vorgelegt wird. Damit ist der Arzt rechtlich abgesichert.
gestrichen

Re: Aktive und passive Sterbehilfe - moralisch und... []

Geschrieben am 26.7.2010, 15:36 Uhr zitieren Regelverstoß melden

Für die Angehörigen sind solche Situationen sicher alles andere als leicht. Dennoch muss man sich vor Augen führen, dass es nicht um die Meinung der Angehörigen geht! Und zwar selbst dann nicht, wenn der Angehörige als Betreuer bzw. Vorsorgebevollmächtigter bestellt ist. Maßgeblich ist immer der Wille des Patienten. Im Gesetz, das die Patientenverfügung seit September 2009 regelt, heißt es, "...hat der Betreuer dem Willen des Betreuten Ausdruck und Geltung zu verschaffen" (BGB, §1901 a: Patientenverfügung). Das gilt für Betreuer und Bevollmächtigte gleichermaßen. Und es ist insofern nachvollziehbar, als alles andere Fremdbestimmung wäre.
Nachzutragen wäre noch, dass passive Sterbehilfe keineswegs verboten war. Der Abbruch von oder Verzicht auf lebensverlängernde Maßnahmen wird vielmehr seit etlichen Jahren auch in Deutschland praktiziert.
Die aktive Sterbehilfe ist in Deutschland verboten (gem. §216 StGB, "Tötung auf Verlangen").
In dem kürzlich vor dem Bundesgerichtshof verhandelten Fall ging es einmal um die Frage, ob die Einstellung der künstlichen Ernährung bei einer Komapatienten rechtmäßig war (passive Sterbehilfe - dies hatte bereits die Vorinstanz bejaht, gleiches nun der BGH). Zum anderen war die Frage, ob zur Durchsetzung der Einstellung der Ernährung auch ein aktives Mittel rechtmäßig sein kann, nämlich das Durchschneiden des Ernährungsschlauchs. Der BGH bejahte dies, der Anwalt, der zum Durchschneiden geraten hatte, wurde freigesprochen. Keinesfalls aber ist dieses Urteil aber eine Einladung zur Selbstjustiz. Es war ein monatelanges Gezerre mit dem Pflegeheim vorangegangen.
Als Fazit kann man einmal mehr ziehen: Wenn eine Patientenverfügung vorliegt, wissen Angehörige und Ärzte, was der Wille des Kranken ist. Sie gibt unentbehrliche Hilfestellung und Sicherheit.- Das heißt nicht, dass die Entscheidung zum Einstellen lebensverlängernder Maßnahmen leicht fiele. Darum sollte sich jeder gut überlegen, ob er (oder sie) bereit ist, als Bevollmächtigte den Willen des Kranken ggf. umzusetzen. Die Absicht mag schnell erklärt sein und dann verlässt sich der Kranke darauf.
Foto von Romy Pröhl

Romy Pröhl

Re: Aktive und passive Sterbehilfe - moralisch und... [Romy...]

Geschrieben am 26.7.2010, 17:23 Uhr zitieren Regelverstoß melden

Das man nicht erst in solch Bedrängnis kommt ,finde ich die Möglichkeit eine Patientenverfügung zu haben ,eine gute Möglichkeit,selbst zu entscheiden ,ob man im Notfall am Leben erhalten werden möchte ,oder nicht.
Sicher ist es dann für die Angehörigen schwer dies zu verstehn oder zu akzeptieren.Tauerarbeit kommt so oder so.
Ich bin der Meinung ,das ich keinem zu viel zumuten möchte mal später.Ein Pflegefall sein ,24 stunden auf Hilfe angewiesen sein muss ,oder schlimmer noch an Maschinen zu hängen ,nur rumwegetieren.Das hat mit Leben dann nix mehr zu tun.
Also lieber aus und vorbei ,auch wenn es hart klingen mag.
Es ist immer schwer einen geliebten Menschen zu verlieren.




LG
Foto von karlheinz ruth

karlheinz...

Re: Aktive und passive Sterbehilfe - moralisch und... [karlhei...]

Geschrieben am 27.7.2010, 19:02 Uhr zitieren Regelverstoß melden

ich stehe voll hinter der antwort von romy , es muß doch auch eine qual sein nur durch maschinen am leben gehalten zu werde

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