Thema "Uni darf Studenten nach 48 Semestern rausschmeißen."
Erstellt am 21.9.2011, 16:06 Uhr von Nils Blecher
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Re: Uni darf Studenten nach 48 Semestern rausschmeißen. [Nils...]Geschrieben am 21.9.2011, 16:06 Uhr zitieren Regelverstoß melden
Die Uni Lübeck hat einen Studenten exmatrikuliert, der nach 24 Jahren noch keine ärztliche Vorprüfung abgelegt hatte. Der Mann klagte*gegen den Rausschmiss - und unterlag nun vor Gericht. Das letzte Wort ist in dem Fall aber noch nicht gesprochen.
Wer studiert denn auch so lange?
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Re: Uni darf Studenten nach 48 Semestern rausschmeißen. [Karl Raoke]Geschrieben am 21.9.2011, 16:08 Uhr zitieren Regelverstoß meldenZitat von: Nils am 21.09.2011 16:08:48 Die Uni Lübeck hat einen Studenten exmatrikuliert, der nach 24 Jahren noch keine ärztliche Vorprüfung abgelegt hatte. Der Mann klagte*gegen den Rausschmiss - und unterlag nun vor Gericht. Das letzte Wort ist in dem Fall aber noch nicht gesprochen. Wer studiert denn auch so lange? ![]() Und wieder ist die Zukunft eines Menschen in Deutschland zerstört worden! |
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Re: Uni darf Studenten nach 48 Semestern rausschmeißen. [Anna...]Geschrieben am 22.9.2011, 12:28 Uhr zitieren Regelverstoß melden
Ich habe auch mal einen Artikel auf Spiegel-Online gelesen über einen Studenten, der 108 Semester immatrikuliert war - und nicht exmatrikuliert werden kann, da dies seine damalige Studienordnung nicht vorsieht.
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Re: Uni darf Studenten nach 48 Semestern rausschmeißen. [Pana...]Geschrieben am 28.9.2011, 13:38 Uhr Geändert am:28.9.2011, 13:38 Uhrzitieren Regelverstoß melden
Was soll denn das unsere Steuergelder werden missbraucht um blödsinnige Studenten zu finanziren! Sowas kann ich gar nicht ab, die sollen eine aus Bilung machen und arbeiten gehen wie alle anderen auch.
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