Diskussionen über ein neues Pflegegesetz und die Probleme

21.05.2012, 20:05 Uhr | in News und Politik | kein Kommentar

Fakten und Lösungen in der Pflegeversicherung

     (April 2012)

 

1.Grundlagen der

   Pflegeversicherung

2.Problemfelder für Pflegebedürftige

3.Absehbare gesetzliche Änderungen

4. Qualitätsprobleme

5. Persönliche Lösungsansätze

Ausgearbeitet von Günter Steffen auf Wunsch bestimmter gesellschaftlicher Gruppen

 

1. Grundlagen und Fakten der Pflegeversicherung

 

Im Sozialgesetzbuch XI ist als  eigenständiger Zweig der Sozialversicherung die soziale Pflegeversicherung geschaffen worden.

Pflichtversichert sind alle, ob in der GKV oder PKV.

Der Beitragssatz beträgt für Versicherte mit Kindern 1,95% bis zur Beitragsbemessungsgrenze; für Ledige oder Versicherte ohne Kinder werden 2,2 % erhoben. (Familienangehörige ohne Berufstätigkeit sind beitragsfrei mitversichert)

 

Die Bundesländer sind verantwortlich für die Vorhaltung einer leistungsfähigen………..pfl egerischen Versorgungskultur. Landesrecht.

 

Die Begrifflichkeit der Pflegebedürftigkeit ist gesetzlich festgelegt.

Es sind 3 Pflegestufen plus Härtefallregelung definiert. (Schweregrad und Zeitaufwand). Grundpflege, wirtschaftliche Versorgung und Betreuungsmaßnahmen.

 

Die Anerkennung zur Pflegestufe spricht rechtlich die Pflegekasse(Krankenkasse) aus, fachlich begründet vom jeweiligen Medizinischen Dienst der Krankenkassen.

 

Jede Krankenkasse bildet eine Pflegekasse und erhält 3,5% Erstattung für Verwaltungsausgaben vom Ausgabenvolumen.

 

 

 

 

Leistungen:

 

Häusliche Pflege mit Sachleistungen der ambulanten Pflegebetriebe oder mit selbst beschaffter Pflegehilfe

 

 

Vergütung für in Anspruchnahme eines amb. Pflegebetriebes

Pflegestufe 1        &n bsp; 450 Euro

Pflegestufe 2         1100 Euro

Pflegestufe 3        1550 Euro

Achtung: Die Vergütung für die Inanspruchnahme reicht zur Begleichung der vielfältigen Leistungen zwischen 200 und 1000 Euro monatlich meistens nicht aus.

 

Vergütung für selbst beschaffte Pflegehilfe

Pflegestufe 1         235 Euro

Pflegestufe 2         440 Euro

Pflegestufe 3        700 Euro

Die Möglichkeit der Kombinationsleistungen ist gegeben.

 

Weitere Pflegehilfsmittel und Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen werden zusätzlich auf Antrag gewährt.

 

Auch eine teilstationäre Versorgung (Tag und Nachtpflege) hat das Gesetz vorgesehen.

 

Vollstationäre Pflege (Pflegeheim) nur dann, wenn häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich ist.

Die Pflegekasse übernimmt nur pflegebedingte Aufwendungen:

 

Pflegestufe 1        1023 Euro

Pflegestufe 2        1279 Euro

Pflegestufe 3        1550Euro

Härtestufe        &n bsp;   1825 Euro (kommt ausgesprochen selten vor).

 

Achtung: Für Unterkunft und Verpflegung sowie ggf. für eine Investitionszulage zahlt der Bewohner  alles aus seiner Rente/Versorgungsbezüge und aus den Ersparnissen. Kann der

Pflegebedürftige die hohen Eigenanteile nicht mit eigenen Mitteln bezahlen, dann tritt die Sozialhilfe in Vorleistung. In diesem Fall werden die Kinder und Enkelkinder zur Zahlung herangezogen.

 

Es  beziehen gegenwärtig bis zu 2,1 Millionen Menschen Pflegeleistungen nach SGB XI. Wir sprechen also von durchschnittlich 10% der ab 65-Jährigen. Die über 80 Jährigen Pflegebedürftigen machen etwa 40% aus.

 

98% der Arbeitnehmer haben keine Finanzierung aus dieser Versicherung in Anspruch nehmen müssen. Die Rücklagen der Pflegeversicherung seit 1995 haben sich bald aufgebraucht. Zwischen 2001 und 2009 sind z.B. 163 Milliarden Euro eingenommen und 160 Milliarden Euro ausgegeben worden.

 

Aufgrund der sich ändernden Alterspyramide rechnen Fachleute mit einem Anstieg der Pflegebedürftigen bis 2020 auf 2,8 Millionen Leistungsempfänger.

 

2. Problemfelder

 

Ein Beispiel für ein Ehepaar, das eine Mietwohnung hat und dafür 420 Euro kalt bezahlt. Die Ehefrau ist Pflegebedürftig nach den Feststellungen des MDK und an der Grenze zwischen Stufe 2 und absehbar Stufe 3. Der 82 jährige Ehemann ist nicht mehr in der Lage, seine Frau zu pflegen. Da auch Nachtpflege stattfinden muss, wird eine Unterbringung in einem Pflegeheim für notwendig befunden. Das Ehepaar hat zusammen 1910 Euro Bezüge, davon 1180 Euro Rente (Ehemann) und 730 Euro (Pflegebedürftige).

 

Das Pflegeheim kostet  Pflege     1280,--Euro

        &n bsp;       &nbs p;                    Unterk+

        &n bsp;       &nbs p;                    Verpfl      1230,--Euro

        &n bsp;       &nbs p;                    Invest.

        &n bsp;       &nbs p;                    Zulage       300,--Euro

 

Gesamt        &n bsp;       &nbs p;                 &n bsp;     2791,--Euro davon zahlt die Pflegekasse        &n bsp;       &nbs p;            ./.     1279,--Euro

 

Eigenleistung        &n bsp;       &nbs p;         1531,--Euro monatlich

 

Es beiben dem Ehepaar 379 Euro, also nicht einmal zur Mietzahlung reicht es. Damit der in der Wohnung verbliebene Partner leben kann, ist er auf Sozialhilfe angewiesen. Die erwachsenen Kinder werden herangezogen, damit die Eltern finanziert werden.

 

Die Unterhaltsverpflichtung für eigene Kinder und evtl. auch Enkel gilt. Allerdings gilt ein Selbstbehalt als Schutz von monatlich 1400 Euro.

 

Dieses Beispiel soll auch aufzeigen, wie die finanzielle Lage wäre, wenn die Pflegebedürftige Ehefrau Pflegestufe II in der eigenen Wohnung von einem ambulanten Pflegebetrieb -rund um die Uhr- versorgt würde.

Die folgenden vertraglichen Leistungen zwischen den Pflegekassen und den ambulanten Pflegebetrieben wären mindestens erforderlich:

 

Die ambulanten Leistungen sind vertragliche Leistungen mit den Pflegekassen. Für notwendige Leistungen werden mindestens bei einer rund um die Uhr zu versorgenden/zu pflegenden Pflegebedürftigen Pflegestufe II etwa 2000 Euro monatlich in Rechnung gestellt werden müssen. Hinzu kommen die Essensversorgungen “ Essen auf Räder” von ca. 180 Euro. Nach Abzug der Erstattung von der Pflegekasse werden für die Ambulante Versorgung in der eigenen Häuslichkeit aus Eigenmittel rund 1100 Euro monatlich aufzubringen sein. Es verbleiben dem Ehepaar knapp 800 Euro, davon geht noch die zu zahlenden Miete ab. Der Lebensabend ist für beide Ehepartner ein trauriges Warten auf den Tod.

 

Absolut unwürdig für unseren Sozialstaat sind weitere Beispiele u.a.

eine Rentnerin, verwitwet, bezieht eine Witwenrente von 700 Euro und eine eigene von 465 Euro. Im Pflegeheim reichen die 1165 Euro nicht aus, um den Eigenanteil von beispielsweise  1531 Euro zu bezahlen. Die Sozialhilfe muss einspringen.

 

Im Falle einer Pflege in den eigenen Wänden der Mietwohnung mit 380 Euro plus 80 Euro Nebenkosten, am Beispiel der Sachleistungen eines Ambulanten Pflegebetriebes, wird demnach eine Finanzierungslücke von monatlich mindestens 1300 Euro entstehen. Auch wenn es Wunsch der Rentnerin wäre zu Hause gepflegt zu werden, diese Möglichkeit aufgrund der Fakten ist ausgeschlossen. Es sei denn, die alte Dame findet privat eine Pflegerin für

 430 Euro !? (Erstattung von der Pflegekasse), dann würde trotzdem eine erhebliche Finanzierungslücke entstehen.

 

Die Beispiele machen deutlich, dass die Pflegeversicherung nur eine Teilversicherung ist und sicher immer auch bleiben wird.

 

 

 

3. Absehbare gesetzliche Änderungen

 

Die Koalition hat entschieden die Beiträge ab 2013 um 0,1% anzuheben. Mit Mehreinnahmen von ca. 1,1 Milliarden Euro wird gerechnet. Dieser Betrag soll überwiegend für Leistungen Demenzkranker und pflegende Angehörige verwendet werden. Zudem sollen neue Wohnformen wie Pflege-WGs finanziell gefördert werden. Nach den Plänen der Regierung sollen von Angehörigen betreute Demenzkranke die folgenden neuen Sätze monatlich erhalten:

 

Pflegestufe 0 = 200 Euro

(schwere Fälle) = 320 Euro

Pflegestufe 1 = 435 Euro

Pflegestufe 2 = 640 Euro

Pflegestufe 3 = 725 Euro

 

4. Qualitätshinweis

 

 Es werden Hunderttausende Bewohner von Pflegeheimen in unserem Land nicht ausreichend gepflegt. Das geht aus dem Bericht des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung hervor. Rund 140000 Menschen würden mit Gittern oder Gurten im Bett oder Rollstuhl festgehalten. Bei 14000 von ihnen fehlt die dafür vorgeschriebene richterliche Anordnung. In zentralen Versorgungsbereichen – Beispiel Ernährung, Dekubitus (Wundliegen) - erfährt eine relevante Gruppe zwischen 20 und 40% der Pflegebedürftigen nicht entsprechende Standards einer guten Pflege. Viele Menschen bekommen Pillen zum Ruhigstellen.

 

 

4. Meine Lösungs-Diskussion

 

a) Beitragsüberlegungen der Zukunft mit 75% Zuschusszahlungen im Falle einer eintretenden Pflegebedürftigkeit

 

Arbeitnehmer-Beitrag bis zum 40. Lj   jetzt 1,95%(2,2%) neu: 2%(2,3%) plus Zuschuss AG von 0,5%

 

Arbeitnehmer-Beitrag bis zum 50.Lj jetzt 1,95%(2,2%) neu:

2,2% (2,4%) plus Zuschuss AG von 0,4%

Arbeitnehmer ab 51 Lj bis 65 Lj jetzt 1,95%(2,2%) neu:

2,5%(2,6%) plus Zuschuss AG von 0,3%

 

Rentner und Pensionäre jetzt 1,95%(2,2%) neu:

3% (3,2%) plus Zuschuss der RV-Träger von 0,2%

 

b) 1.Alternative

     Der Staat übernimmt die notwendigen Kosten bis zu 90%

     für diagnostische und therapeutische Erfordernisse bei        &n bsp;    einer Krankheit (Krankenversicherung) und bei einer Pflegebedürftigkeit (Pflegeversicherung).

 

     Die Abgaben erfolgen für Krankheit und Pflege für alle Einkommen in einer Stufen-Sozialsteuer. Diese beginnt mit 8% und endet bei 12% mit einer Bemessungsgrundlage bis 120 Tausend Euro Jahreseinkommen. Sofern in einem Jahr für Krankheiten die Selbstbeteilung über 100 Euro monatlich anfallen, können diese durch eine Zusatzversicherung abgesichert werden. Bei einem monatlichen Einkommen je Erwachsener unter 1000 Euro werden 100% erstattet.

 

     2. Alternative

c) Beitragsdifferenzierung bei freiwilliger Mithilfe in Tagesstätten für Pflegebedürftige , bei Mithilfe in der ambulanten Pflege und in den Pflegeheimen

 

     Sofern ein Rentner oder Pensionär sich  zu einem freiwilligen Einsatz zur kostenlosen Mithilfe - bei vorheriger Fortbildung von 4 Wochen - bereit erklärt und dieser Einsatz mindestens 1 Jahr andauert -wöchentlich 10 Stunden -, wird der Beitrag für diese Zeit entfallen. (Rückerstattung vom Rententräger).

      Alle anderen Rentner und Pensionäre sollten einen erhöhten Beitrag von 3% - bisher 1,95% - zahlen.

 

d) Strukturfragen

     Vorschlag: Alle Verwaltungskosten durch die gesonderte organisatorische Trennung zwischen Krankenversicherung und Pflegekasse sollten gestrichen werden. Die Mindest-Personalbesetzungen in den pflegenden Betreuungsstätten sollten deutlich angehoben werden.

 

     Es sollten, wie in den Nordischen Ländern, mit gutem Erfolg praktiziert, für Pflegebedürftige in jeder Stadt Tageseinrichtungen bestehen. Dazu müssten  Fahrdienste organisiert werden. In der Tageseinrichtung erfolgen dann  die notwendige Grundpflege, Betreuungsmaßnahmen und Kommunikationen sowie Ruheräume. Alle Gemeinden müssten die Räumlichkeiten und Einrichtungen kostenlos vorhalten. Die monatlichen Kosten für den Pflegebedürftigen bis Stufe II würden in etwa 10% Selbstbeteiligung, etwa 150 Euro monatlich ausmachen. Die eigentlichen Kosten würden also von der Pflegekasse erstattet. (Übrigens: Die teuren Pflegeheime würden auf die Barrikaden gehen!)

 

     Abschlussbemerkungen:

     Der Verfasser ist sicher, dass es eine Menge an Alternativen zur Verbesserung der gegenwärtigen Situation geben könnte.

     Es ist mir bewusst, dass ich Vorschläge im Konzept formuliert habe, die von den Gesundheits- und Pflegelobbyisten, aber auch von der gegenwärtigen regierenden Politik, abgelehnt werden.

 

     Günter Steffen, Lemwerder  im        &n bsp;  April 2012

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Die Selbstherrlichkeit der Gesundheitspolitiker gegenüber dem Beitragszahler

21.05.2012, 19:05 Uhr | in News und Politik | kein Kommentar

Der gewaltige Beitragsüberschuss in der gesetzlichen Krankenversicherung im Gesundheitsfonds - angesiedelt beim Bundesversicherungsamt- wird von der Politik dort bewusst gehortet. Die gewaltigen Mehreinnahmen kommen in diesem Jahr zustande durch die guten Konjunkturdaten, durch Senkung der Arzneimittelausgaben und der somit nicht notwendigen Zuweisungen aus dem Fonds an die Krankenkassen. Bei den Kassen sind durch den von der Bundesregierung verordneten Sparkurs bei der Pharmaindustrie Einsparungen bis über 4,3 Milliarden Euro gelungen, obwohl die Honorar- und Vergütungssteigerungen für die Kassenärzte und Krankenhäuser auch im vergangenen und in diesem Jahr exorbitant hoch sind.

Zusammen mit den aufgelaufenen Beiträgen, die nicht den Krankenkassen zur Verfügung gestellt werden brauchten, beläuft sich der Überschuss im Laufe des Jahres 2012 voraussichtlich zwischen 16 und 19 Milliarden Euro.

Die Politik in Berlin lehnt Beitragssenkungen (zurzeit 8,2% für Mitglieder und 7,3% für Arbeitgeber) ab. Es wird argumentiert, die gesetzliche Mindestreserve von 3 Milliarden und die anstehende Begleichung der Sozialausgleiche bis 2014 von 2 Milliarden Euro sind für die Rücklage erforderlich. Da mit weiteren Vergütungserhöhungen für Kassenärzte, Kassenzahnärzte, Krankenhäuser sowie die Rückerstattung des staatlichen Zuschusses an den Finanzminister gerechnet wird sowie von einer gewissen wirtschaftlichen Abkühlung auszugehen ist, verbleibt es bei diesem viel zu hohen Beitragssatz. Wir Beitragszahler brauchen uns also keine Hoffnungen zu machen; eine Beitragssenkung findet gegenwärtig sicher nicht statt. Dabei könnten die gesetzlichen Krankenkassen erheblich höhere Überschüsse erwirtschaften, die zur sicheren Beitragsreduzierung führen. Die so dringlichen Ausweitungen der Ausgaben im Leistungssektor für Diagnostik und Therapie -wegen der nachweisbaren wissenschaftlichen Fortschritte in der Medizin - würden dem nicht entgegen stehen. Die Beitragssatzanhebung fand zuletzt erst am 1.1.2011 statt. Ich fürchte, durch den beabsichtigten Ausbau der Gesundheitswirtschaft, die gesetzlich beabsichtigten Präventionsleistungen und die weiteren Unwirtschaftlichkeiten im System werden in den nächsten Jahren wieder zu Zusatzbeiträgen verleiten. Die gesetzliche Grundlage ist ja dafür geschaffen.

Günter Steffen, Lemwerder  www.guenter-steffen.de

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Fernsehanstalt lässt sich von Ärzten einspannen und verunsichert die Versicherten

21.05.2012, 18:05 Uhr | in News und Politik | kein Kommentar

 

Am 7. Mai berichtete TV Radio Bremen darüber, dass die Krankenkassen den Druck auf die Ärzteschaft hinsichtlich der Einhaltung des jährlichen Arzneimittel-Budgets erhöhen.

Von 11000 Ärzten in Niedersachsen/Bremen wurden ca. 800 von der Kassenärztlichen Vereinigung wegen einer Kostenüberziehung der verordneten Arzneimittel angeschrieben. Nun sollten sie sich rechtfertigen und werden im ungünstigsten Fall haftbar gemacht.

Es wurde im Sinne der Ärztegruppe suggeriert, dass diese mit dem Rücken zur Wand stehen, weil sie den Etat überziehen, wenn sie den Patienten eine optimale Medikamentation zukommen lassen.

Was in der Berichterstattung nicht gesagt wurde, ist der folgende richtige Sachverhalt:

Verordnungen aus Gründen einer “optimalen Hilfe” sind gesetzlich nicht vorgesehen. Im Gesetz heißt die Formulierung: “Die Leistungen sollen wirksam und wirtschaftlich erbracht und nur im notwendigen Umfang erfolgen.”

Wahr ist, dass die Allgemein- und Fachärzte wegen der großen Konkurrenzsituation, besonders in den großen Städten, unter Druck stehen, den Patienten ihre “Wünsche” zu erfüllen. Dabei werden in einem sehr großen Umfang Verordnungen ausgestellt, die nichts mit einer notwendigen Therapie zu tun haben. Auf den Müllplätzen und in den Hausapothekenschränken sollen sich bundesweit Medikamente in Größenordnungen von jährlich bis zu 2 Milliarden Euro befinden.

Wahr ist auch, dass der Gesetzgeber Arzneibudgets vorschreibt und wegen Überschreitung der Verordnungsgrößen, gerechnet über den Durchschnitt aller jeweiligen Fachärzte , der einzelne Kassenarzt aufgefordert wird, seine Überschreitungen fachlich zu begründen. Nur wenn die fachliche Begründung bei der Prüfkommission, angesiedelt bei der KV, in den Abrechnungszeiträumen immer wieder den Therapieerforderlichkeiten nicht Stand hält, wird nach den gesetzlichen Vorgaben das Honorar des Arztes gekürzt. Hier kann man aber von einer Theorie ausgehen, die eher selten als Kürzung wirklich eintritt. In allen Bundesländern werden rund 10% der Ärzte wegen der Überschreitung des Mittelwertes von der KV angeschrieben.

Die niedergelassenen Ärzte kennen diese Situation sehr genau. Der Versuch einiger Kassenärzte findet immer wieder einmal statt, die Medien damit zu konfrontieren mit dem Hintergedanken, die Versicherten vor “ihren Karren” zu spannen.

Leider werden dadurch besonders ältere kranke Versicherte in unverantwortlicher Weise verunsichert.

Völlig zu recht fordern verantwortungsbewusste Ärzte vom Gesetzgeber nun endlich eine Arznei-Positivliste, damit alle Diagnosen medikamentös auf hohem Niveau therapiert werden können. Die Liste sollte von den Fachgremien der Ärzte mit den Apothekern festgelegt werden - ohne Einflussnahme der Pharmaindustrie - und preislich vom Spitzenverband der Krankenkassen mit dem Pharmaverband verhandelt werden. Dagegen laufen viele Lobbyistenverbände, wen wundert’s, Sturm!

Günter Steffen

27809 Lemwerder

Telefon 0421/6979140

www.guenter-steffen.de

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Wohlfühlprogramme der Gesetzlichen Krankenkassen

21.05.2012, 18:05 Uhr | in News und Politik | kein Kommentar

Geld fehlt für Therapien der Versicherten - aber namhafte
Krankenkassen praktizieren Wohlfühlprogramme und
aufwendige Marketingaktionen
von Günter Steffen, Lemwerder
Oktober 2011
Die Beiträge der Kassenmitglieder steigen weiter- im Augenblick
noch nicht beim einheitlichen Prozentsatz - sondern bei den
Zusatzbeiträgen. Insbesondere die Krankenkassen, die nicht
unerhebliche monatliche Zusatzbeiträge heute schon verlangen und
für 2012 demnächst noch höhere ankündigen, bieten ihren
Versicherten Wohlfühlprogramme. Der neueste Clou: Es werden
Plus-Reisen den Versicherten zu Einsparungen bis zu 150 Euro pro
Reise vermittelt. An diesem Beispiel ist deutlich, wie große
bundesweite Krankenkassen ihre Beitragszahler für Werbestrategien
einsetzen. Es finden, entsprechend des vom Gesetzgebers im Jahre
2007 geschaffenen GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes  mit der
Begrifflichkeit “Marketingaktivitäten im Wettbewerb”, statt. Der
eigentliche Sinn dafür ist der beabsichtigte Mitgliederausbau, damit
die Organisationsstrukturen erweitert werden, die Personal-Stellenpläne ergänzt werden, um dann in den Führungspositionen
Gehälteranhebungen vorzunehmen, so dass automatisch ein Macht-
und Kompetenzzuwachs für den Vorstand in den politischen und
fachlichen Gremien des GKV-Spitzenverbandes erlangt wird.
Das Abjagen der Mitglieder von den Konkurrenz-Kassen innerhalb
des Systems kann man nur als das Verbrennen von Beitragsgeldern
bezeichnen. Der Einsatz von vielen tausend Mitarbeitern,  ohne
Erledigungen der originären  Kassen-Tätigkeiten, kosten den
Beitragszahlern hunderte von Millionen Euro jährlich, die für
krankheitsbedingte diagnostische und therapeutische Maßnahmen
letztlich fehlen.
Geworben werden Neumitglieder mit finanziellen
Erstattungszusagen bei Teilnahme an Nordic-Walking-Kursen,
Pilates-Kursen, Fitnesstudiobesuchen und Welness-Aktivitäten.
Aufwendungen aus den Beiträgen werden auch zur Verfügung
gestellt  für Organisation und Durchführung von Lauftreffs, von
Sportveranstaltungen, Begleitung von Fotoausstellungen und
Schulveranstaltungen, Gewährung von Vorzugspreisen für
Sportgeräte, Darstellung auf Messeveranstaltungen und Verlosungen,
preisgünstige Hotelfinanzierungen und vieles mehr.
Ist es da verwunderlich, wenn der zuständige Bundesausschuss
Ärzte/Krankenkassen, der für die Freigabe von
Leistungsausweitungen aufgrund neuester
wissenschaftlicher/medizinischer Erkenntnisse zuständig ist, so
notwendige lebensrettende Therapien und modernere
Diagnostikuntersuchungen immer öfter wegen Finanzmangel
ablehnen muss? Der Gesetzgeber ist aufgerufen, die
Marketingstrategen der Krankenkassen zu stoppen und dafür Sorge
zu tragen, dass das Arztgespräch nicht nur 7 Minuten dauern darf,
sondern mit einer entsprechenden Gebührenzusage für den
Behandler bei Bedarf auch 12 bis 15 Minuten möglich sein kann.
Günter Steffen
Nordseering 29
27809 Lemwerder
www.guenter-steffen.de

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